Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Sofern nicht ausdrücklich schriftlich andere Vereinbarungen getroffen werden, gelten diese Vertragsbedingungen für alle Angebote und Lieferungen, während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung. Hiervon abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit und diesen wird hiermit bereits widersprochen.
- Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn diese schriftlich bestätigt worden sind.
- Die Angebote und Preislisten der Firma Deege sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum vorbehalten. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Gewichtsangaben in Angeboten und Auftragsbestätigungen sind nur Annäherungswerte.
- Maßgebend sind die in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise.
- Die Preise verstehen sich unfrei ab Lager ausschließlich Verpackung. Bei vereinbarten Lieferungen frei Lieferanschrift sind Transportkosten und Zusatzleistungen grundsätzlich nicht skontierfähig.
- Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von Deege sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.
- Bei Überweisung und Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto von Deege gutgeschrieben ist.
- Bankgebühren von Kundenbanken werden nicht übernommen.
- Die Aufrechnung ist dem Käufer nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von Deege anerkannten Forderungen zulässig.
- Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn Sie von Deege ausdrücklich als verbindlich zugesagt worden sind. Leistungsfristen beginnen frühestens sobald alle Ausführungseinzelheiten geklärt sind und der Käufer alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt hat.
- Die Haftung von Deege, wie auch von deren Erfüllungsgehilfen, erstreckt sich nur auf Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten hervorgerufen sind. Dies gilt auch für eine durch die Weiterverarbeitung verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses.
- Wird die vom Käufer bestellte Ware für eine eigene gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, verjähren die Ansprüche abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen in einem Jahr ab Ablieferung der Sache.
- Die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen werden durch vom Hersteller oder Verkäufer gewährten Garantien nicht berührt.
- Übergebene Waren verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von Deege.
- Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren während der Dauer des Eigentumsverbleibs pfleglich zu behandeln und Schaden von ihnen abzuwenden. Eine Beschädigung der Waren während der Dauer des Eigentumsverbleibs muss Deege unverzüglich angezeigt werden.
- Dem Käufer steht wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, kein Zurückbehaltungsrecht zu.
- Eine Abtretung der gegen Deege gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen.
- Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Leistungen, Lieferungen und Zahlungen der Sitz von Deege.